01-10 Teilbetrag bei Gutscheinen einlösen
Wird der Wert eines Gutscheins nicht mit dem vollen Wert für eine Berücksichtigung auf einer Rechnung oder in der Kasse abgerufen, bleiben Restbeträge auf dem Gutschein stehen und können zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden. Wird als Beispiel für eine Rechnung ein Gutschein verwendet, der aber nicht in seiner vollen Höhe benutzt, kann der Betrag im RT geändert werden.


Der geänderte Gutscheinbetrag wird auf den Beleg übernommen.

In der Gutscheinverwaltung ist der verbleibende Restwert ersichtlich, der Gutschein ist. als „Teilweise eingelöst “ sichtbar.

Im Verlauf wird der Beleg angezeigt, auf dem der Wert eingelöst wurde.

Bei erneuter Verwendung des Gutschein, wird automatisch der Restbetrag im Belegabschluss eingetragen.
